Innenminister gewährt dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3,8 Millionen Euro Konsolidierungshilfe

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat einen Bewilligungsbescheid über eine Konsolidierungshilfe des Landes in Höhe von 3,8 Mio. Euro erhalten. Diese Zuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - wie auch an andere Kommunen - wurde mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 01.Januar 2020 möglich. Unter den Voraussetzungen des neuen § 27 Absatz 1 kann eine Konsolidierungszuweisung in Höhe des selbst erwirtschafteten Überschusses im Finanzhaushalt bewilligt werden. Davon kann der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in diesem Jahr profitieren.

Die Zuweisung wird zusätzlich zu den bereits vertraglich zugesicherten Hilfen von bis zu 20,85 Mio. Euro aus der Konsolidierungsvereinbarung bewilligt, von denen bereits 14,25 Mio. Euro zur Auszahlung gelangt sind. Mithilfe der nun bewilligten 3,8 Mio. Euro wird der Landkreis voraussichtlich deutlich schneller den Schuldenberg abtragen können als bisher geplant. Der Landkreis hat, wie in den Vorjahren auch, für 2020 Überschüsse geplant, um die in früheren Jahren entstandenen Haushaltsdefizite weiter zu reduzieren. Ende letzten Jahres ging der Kreistag davon aus, dass bis zum Ende 2020 der Ausgleich des Finanzhaushalts erreicht werden könne. Ob dies tatsächlich noch möglich ist, bleibt abzuwarten, da sich die im Zuge der Corona-Pandemie eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht abschätzen lassen.

"Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung gemacht", lobt Innenminister Lorenz Caffier. "Ich bin zuversichtlich, dass der Landkreis die aufgelaufenen Fehlbeträge aus früheren Jahren trotz der besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bis zum Ende dieses Jahres abbauen wird. Ich freue mich, den Konsolidierungsprozess mit der Zuweisung in Höhe von 3,8 Million Euro zusätzlich unterstützen zu können."

Im Kommunalen Entschuldungsfonds stehen jährlich 25 Mio. Euro für Konsolidierungshilfen für defizitäre Kommunen bereit. Weitere 15 Mio. Euro stehen für Sonderzuweisungen für Gemeinden mit besonders problematischer Haushaltslage zur Verfügung. Ziel der Landesregierung ist es, in einem vereinfachten Verfahren die bisherigen Haushaltsdefizite aller Kommunen in einem Zeitraum von höchstens zehn Jahren abzubauen.

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