Nur eine kleine Probefahrt sollte es werden - für einen 35-jährigen Südlohner zieht es jedoch Folgen nach sich, dass er am Montag seinen Sohn mit einem sogenannten Kinder-Quad auf der Straße fahren ließ. Eine entsprechende Zulassung gab es dafür jedoch nicht, stellten Polizeibeamte fest. Ebenso fehlte dem Kind die eigentlich erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr - altersbedingt kann es diese auch noch gar nicht besitzen. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige gegen den Vater.
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