Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Plochingen (ES):
Nach mehreren Eigentumsdelikten befindet sich ein polizeilich einschlägig bekannter 23-Jähriger, bei dem zuletzt eine Bewährung widerrufen worden war, zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Der Mann wurde am Montagmorgen festgenommen, nachdem er sich offenbar auf der Suche nach Bargeld in eine Wohnung in der Plochinger Burgstraße eingeschlichen hatte.
Der Beschuldigte war am Montagmorgen, gegen 9.20 Uhr, im Flur der Wohnung von der anwesenden Bewohnerin überrascht worden, als er gerade eine dort abgelegte Geldbörse durchwühlte. Offenbar war er zuvor durch eine nur angelehnte Haustüre ins Gebäude gelangt. Nachdem die Frau ihn bemerkt hatte, ergriff der 23-Jährige die Flucht. Die Bewohnerin alarmierte die Polizei, die den Mann im Verlauf der sofort eingeleiteten Fahndung wenig später im Ortskern von Plochingen vorläufig festnehmen konnte. Gegen ihn ist bereits seit Kurzem ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der versuchten räuberischen Erpressung anhängig, nachdem er im Bereich eines Discounters mehrere Passanten angesprochen und mit dem Hinweis auf ein angeblich mitgeführtes Messer Bargeld gefordert haben soll. (vgl. Pressemeldung vom 23.10.2020/16.27 Uhr).
Der 23-jährige Syrer wurde noch am Montagmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Esslingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl und setzte ihn Vollzug. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (cw)
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