In der Sicherheitswache der Bundes- und Landespolizei am Hamburger Hauptbahnhof störte ein Besucher die Beamten bei der Verrichtung ihrer Tätigkeiten. Einem wiederholt ausgesprochenen Platzverweis dahingehend, die Dienststelle zu verlassen, kam er nicht nach. Schließlich musste der Mann tatsächlich zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes mehrere Stunden in Gewahrsam genommen werden, dies jedoch nicht wie von ihm gewünscht in der Sicherheitswache, sondern im Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof.
Am 27.10.2020 gegen 20:30 Uhr befand sich ein 23-jähriger deutscher Staatsangehöriger in der gemeinsamen Sicherheitswache der Bundes- und Landespolizei am Hamburger Hauptbahnhof, um einen polizeilich relevanten Sachverhalt (Verlust seiner Tasche) mitzuteilen. Nach Beendigung der Sachverhaltsaufnahme wurde er verabschiedet, machte jedoch keinerlei Anstalten, die Dienststelle zu verlassen. Auch der gezielten Aufforderung, den Dienstbetrieb nicht weiter zu stören und nun zu gehen, kam er nicht nach. Vielmehr stellte er sich in den Türstock, versperrte den Beamten den Weg und zeigte sich uneinsichtig. Bundespolizisten sprachen einen Platzverweis aus und verwiesen den Mann unter Zuhilfenahme einfacher körperlicher Gewalt nun aus dem Polizeigebäude, hierbei versuchte er sich durch Festhalten an Einrichtungsgegenständen (Sitzbank) gegen die Maßnahme zu sperren. Die Beamten lösten den Griff und begleiteten ihn in Richtung des Bahnhofvorplatzes, hierzu wurde der Mann an den Armen geführt.
Dem wiederholt ausgesprochenen Platzverweis kam der Deutsche nicht nach, vielmehr versuchte der Ordnungsstörer sich an einem Bauzaun festzuhalten, er wollte zurück in die Sicherheitswache. Da er sich weiterhin weigerte, den Anordnungen der eingesetzten Bundespolizisten folgen, wurde ihm die Ingewahrsamnahme angedroht. Er erwiderte, dass man ihn gern in die Zelle sperren könnte.
So wurde der 23-Jährige wie angekündigt in die Gewahrsamszelle verbracht, allerdings nicht in der Sicherheitswache, sondern im Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof.
Erst nach mehreren Stunden hatte sich der Mann wieder beruhigt, zeigte sich einsichtig und versprach, die Sicherheitswache nicht mehr grundlos aufzusuchen.
Daraufhin wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Weswegen er die Sicherheitswache nicht verlassen wollte, ist nicht bekannt.
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