Borken – Motorroller „frisiert“/ Fahrerlaubnis Fehlanzeige

Mit einer Strafanzeige nahm am Dienstag in Borken die Fahrt eines Jugendlichen mit einem Motorroller ein unschönes Ende. Polizeibeamte hatten den 15-Jährigen kontrolliert, als er gegen 15.10 Uhr die Straße Wilbecke befuhr. Sie stellten fest, dass der motorisierte Untersatz technische Veränderungen aufwies - das Zweirad erreichte dadurch eine Höchstgeschwindigkeit, die eine entsprechende Fahrerlaubnis erfordert. Der junge Borkener konnte aber nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Zudem war die Betriebserlaubnis durch das Manipulieren des Motors erloschen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige.

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Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
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