SI / Bielefeld / Mitte - Auf der Otto-Brenner-Straße ereignete sich am Mittwoch, 28.10.2020, ein Unfall mit einem Pkw, bei der sich eine 18-jährige Fußgängerin leichte Verletzungen zuzog.
Ein 33-jähriger Bielefelder befuhr gegen 22:15 Uhr mit seinem Ford Fiesta die Otto-Brenner-Straße stadtauswärts. Zeitgleich beabsichtigte die 18-jährige Bielefelderin die Fahrbahn in Höhe der Nachtigallstraße zu überqueren. Dafür nutzte sie eine Verkehrsinsel. Als sie von der Verkehrsinsel aus losging und erneut die Fahrbahn betrat, hatte sich der 33-jährige Fordfahrer bereits so weit angenähert, dass er einen Zusammenprall mit jungen Frau nicht mehr verhindern konnte. Das Fahrzeug erfasste die 18-Jährige an der rechten Seite, sodass sie zu Boden fiel.
Die Bielefelderin trug leichte Verletzungen davon. Sie wurde noch an der Unfallstelle von einem Notarzt versorgt und in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Der Ford Fiesta wies Beschädigungen an der Windschutzscheibe und am linken Scheinwerfer auf. Es entstand ein Sachschaden von 2500 Euro.
Zum Zeitpunkt des Unfalls fiel starker Regen und es war dunkel. Es ist davon auszugehen, dass die Sicht beider Verkehrsteilnehmer deutlich eingeschränkt war.
Die Polizei erinnert daran, dass nun die dunkle Jahreszeit angebrochen ist. Auch in frühen Abendstunden ist mit einer schlechten Sicht zu rechnen. Bedingt durch Dunkelheit und schlechtem Wetter sind Verkehrsteilnehmer deutlich schwerer zu erkennen.
Daher appellieren die Beamten an Autofahrer langsam zu fahren und besondere Rücksicht walten zu lassen.
Auch Radfahrer und Fußgänger sollten sich zu ihrem eigenen Schutz besonders vorrausschauend im Straßenverkehr bewegen. Um nicht Gefahr zu laufen übersehen zu werden, raten die Verkehrsexperten zu gut sichtbarer Kleidung.
Helle Jacken, Hosen und Helme sind in der Dunkelheit, und bereits in der Dämmerung, deutlich besser zu erkennen. Besonders neonfarbene Kleidung und Reflektoren helfen Autofahrern dabei, Fußgänger und Radfahrer rechtzeitig zu sehen. Neben der Bekleidung können auch mitgeführte Gegenstände, wie Taschen oder Schirme, mit retroreflektierenden oder fluoreszierenden Materialen ausgestattet sein.
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