Die Polizei informiert zur dunklen Jahreszeit: Sicher im Straßenverkehr unterwegs sein – „Sehen und gesehen werden – hell fällt auf!“

Nun ist sie wieder da, die dunkle Jahreszeit und mit ihr auch die typischen Gefahren im Straßenverkehr: Die Wetter- und Sichtverhältnisse ändern sich. Es wird früher dunkel und später erst wieder hell. Hinzu kommen Regen, Sturm, Laub, Frost und Schnee. Die Straßenverhältnisse werden schlechter. Die Aachener Polizei möchte Sie und Ihre Kinder schützen und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, ob groß oder klein, ob unterwegs zu Fuß, mit dem Zwei- oder Vierrad: Verhalten und kleiden Sie sich der Witterung und der Jahreszeit entsprechend; erhöhen Sie ihre eigene und die Verkehrssicherheit aller am Straßenverkehr Beteiligten. Helle Oberbekleidung aber vor allem zusätzlich getragene Leuchtwesten, reflektierende, leuchtende oder blinkende Accessoires machen Fußgänger, Radfahrer, Rollerfahrer, Rollstuhlfahrer aber auch Rollator- Nutzer besser sichtbar. Das was für Schulkinder gilt, gilt auch für alle anderen, die sich im Straßenverkehr in der Dämmerung oder Dunkelheit bewegen! Denn: "Hell fällt auf!" Auch für die motorisierten Verkehrsteilnehmer birgt die dunkle Jahreszeit so ihre Tücken. Nur eine korrekt eingestellte Beleuchtung sorgt für optimale Weitsicht und besseres Gesehenwerden. Scheinwerfer und Scheiben sollten immer sauber sowie frost- oder schneefrei sein. Schon bei niedrigen Temperaturen, aber erst recht bei winterlichen Straßenverhältnissen ist eine witterungsangepasste Bereifung sinnvoll bzw. verpflichtend.

Die Aachener Polizei hält auch in Zeiten von Corona an ihrem Präventionskonzept fest. Und so sind unsere Verkehrssicherheitsberater auch weiter in Schulen und Kindertagesstätten unterwegs und führen vielfältige Aktionen mit dem Ziel durch: "Sehen und gesehen werden - sicher durch die dunkle Jahreszeit!"

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Sichtbarkeit und Bremsweg

Bei 50 km/h beträgt der komplette Anhaltweg eines Pkw mit normaler Bremsung ca. 40 Meter. Nur eine korrekt durchgeführte Gefahrenbremsung verkürzt den Weg auf knapp unter 30 Meter. Einen dunkel gekleideten Fußgänger, der bei Dunkelheit durch die Scheinwerfer eines Pkw angestrahlt wird, kann von dem Fahrer überhaupt erst auf ca. 25 Meter wahrgenommen werden. Und selbst ein Fußgänger mit heller Kleidung wird erst auf 40 Meter sichtbar. Eine Reaktion des Fahrers oder gar eine Bremsung ist dann aber noch nicht erfolgt! Einen mit einer Leuchtweste bekleideten Fußgänger sieht man dagegen bereits auf 140 (!) Meter. (pw)

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Polizei Aachen
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