Unfall mit verletzter Person Hellwege Am Samstag Morgen kommt es auf der Straße zwischen Posthausen und Hellwege zu einem folgenschweren Unfall. Eine 57jährige Frau befuhr mit ihrem Kleinwagen die Kreisstraße in Richtung Hellwege als sie vor dem Ortseingang auf regennasser Fahrbahn in einer Rechtskurve nach rechts von der Fahrbahn abkommt und gegen einen Straßenbaum prallt. Die Bremerin wurde leicht verletzt mit dem Rettungswagen ins Achimer Krankenhaus gefahren. Der Pkw erlitt einen Totalschaden. Der Gesamtschaden wird von der Polizei auf 3000 Euro geschätzt. +++++++ Schüsse aus Schreckschusswaffe Heeslingen Am Samstagmittag, gegen 12 Uhr, wurde durch einen Verkehrsteilnehmer mitgeteilt, dass eine männliche Person zwischen den Ortschaften Heeslingen und Boitzen vom Fahrbahnrand mit einer Schreckschusswaffe auf vorbeifahrende Fahrzeuge zielen und schießen würde. Die offensichtlich psychisch kranke Person konnte durch Beamte vom Polizeikommissariat Zeven, die schnell am Ereignisort waren, überwältigt werden, ohne dass jemand verletzt wurde. Im Laufe des Samstages wurde der 24-jährige aus der Samtgemeinde Tarmstedt noch in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Die Polizei Zeven sucht nun Verkehrsteilnehmer, die den Vorfall beobachtet haben. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Zeven entgegen, Tel. 04281-9306-0. +++++++ Kontrolle auf der Autobahn Sittensen Am gestrigen Reformationstag wurde durch speziell ausgebildete Beamte der Verfügungseinheit der Polizei Rotenburg der Schwerlastverkehr auf der Hansalinie kontrolliert. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf der Überwachung der Einhaltung des Feiertagsfahrverbotes, welches für gewerbliche Fahrten mit LKW über 7,5to sowie LKW mit Anhängern galt. Es konnten durch die Beamten im Laufe des Tages insgesamt 23 Fahrzeugkombinationen kontrolliert werden. Es wurde 19 Fahrzeugführern die Weiterfahrt aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich des Feiertagfahrverbotes untersagt. Diese Firmen erwarten sog. Vermögensabschöpfungsverfahren, bei welchen der gesamte erlangte Vermögensvorteil der Beförderung eingezogen wird. Weiterhin konnten neben kleineren Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten noch zwei defekte Reifen festgestellt werden, welche vor Ort gewechselt werden mussten. Bei einem 68-jährigen estnischen Fahrzeugführer konnte ein abgelaufener Führerschein festgestellt werden. Auch diesem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Weiterhin erwartet diesen nunmehr ein Ermittlungsverfahren aufgrund Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste dieser eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500EUR hinterlegen.
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