Am 01.11.2020 gegen 12:45 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain einen LKW nach erfolgter Einreise aus Richtung Tschechien.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des 38-jährigen rumänischen Fahrers ergab, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorliegt. Er war wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 660,00 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt worden.
Des Weiteren stellten die Beamten vor Ort fest, dass der Rumäne keinen Führerschein vorweisen konnte.
Der Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber der Landespolizei übergeben.
Durch Zahlung der offenen Geldstrafe, entging der Rumäne einer Einlieferung in die JVA.
Er erhielt eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Beamten der Landespolizei stellten die Fahrzeugschlüssel sicher, so dass er seine Fahrt nicht fortsetzen konnte.
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