Stand: 03.11.2020, 13:04 Uhr
Exekutivmaßnahmen auch in Sachsen
Ein EU-weiter gemeinsamer Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings am 3. November 2020 setzt ein deutliches Signal und zeigt, dass auch in der Europäischen Union entschlossen gegen Lügen, Hass und Hetze im Internet vorgegangen wird. In Deutschland findet dieser Aktionstag mittlerweile zum sechsten Mal statt. Auf Initiative des Bundeskriminalamtes nehmen erstmals sieben europäische Staaten, incl. Deutschland, teil. Die Maßnahmen werden von Europol koordiniert.
Wer Hass, Hetze, Bedrohungen, Nötigungen, verbotene Kennzeichen oder sogar Aufrufe zu Straftaten im Netz verwendet und verbreitet, muss mit konsequenter Strafverfolgung durch Polizei und Justiz rechnen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Für Beleidigungen und andere Straftaten, sowohl im realen Leben als auch im Internet, gibt es keine Toleranz.
In Sachsen waren seit dem frühen Morgen Beamte des Landeskriminalamtes sowie der Polizeidirektion Zwickau im Einsatz. Dabei wurden insgesamt drei Durchsuchungsbeschlüsse in Leipzig, in der Gemeinde Lampertswalde im Landkreis Meißen sowie in der Kreisstadt Auerbach im Vogtlandkreis vollstreckt. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit drei voneinander unabhängigen Ermittlungsverfahren wegen u.a. Verstoß gegen das Waffengesetz, Beleidigung und Billigung von Straftaten, wegen Bedrohung, sowie wegen Volksverhetzung im Netz. Ziel der Durchsuchungen ist die Sicherstellung und Beschlagnahme beweiserheblicher Gegenstände. Beschlussgemäß konnten Tatmittel, insbesondere mobile Endgeräte wie Smartphones und Laptops, aufgefunden werden. Die Auswertung der Asservate ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und dauert an.
Betrachtet man die Entwicklung von Hasskriminalität im Internet, ist festzustellen, dass diese überwiegend als rechtsmotiviert einzustufen ist. Bei Hasspostings wird am häufigsten der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß §130 StGB erfüllt. Diese Delikte werden durch die Staatsschutzermittler in den örtlich zuständigen Polizeidirektionen Sachsens aber auch durch die Beamten des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) des LKA bearbeitet. Unterstützt werden sie dabei von den Cybercrime-Experten der sächsischen Polizei.
Der Aktionstag gegen Hasspostings hat neben der Durchführung konzentrierter Strafverfolgungsmaßnahmen den Zweck, die Bürgerinnen und Bürger bei deren Umgang mit möglicherweise radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen von sich selbst oder Dritten in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren.
Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte nicht wegschauen, sondern den entsprechenden Kommentator mit seinen beleidigenden Aussagen bei der Polizei melden. Dies kann unkompliziert und 24 Stunden am Tag über die Online-Wache der Polizei Sachsen erfolgen. Idealerweise sollten Sie zudem bitte auch alle verfügbaren Beweise entsprechend sichern, zum Beispiel mittels gespeichertem Bildausschnitt (Screenshot) von dem Hassposting-Texteintrag (inklusive einer sichtbaren Zeit- und Datumsangabe) sowie einem sichtbaren Verweis auf das Profil der jeweiligen Person. Überdies machen Sie bitte auch von der Möglichkeit Gebrauch, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden. In Deutschland ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG). Es verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke rechtswidrige Inhalte, wie zum Beispiel Hasskommentare, Persönlichkeitsverletzungen oder Volksverhetzungen zeitnah zu löschen, wenn ihnen diese von anderen Nutzern gemeldet werden.
Um die allgemeine freie Meinungsäußerung in unserer Gesellschaft weiterhin zu schützen, sollte jeder folgende Grundregeln zivilisierten Verhaltens für sich selbst verinnerlichen und diese ebenso bei seiner digitalen Kommunikation in sozialen Netzwerken dauerhaft anwenden:
Kommunizieren Sie sachlich und respektvoll auch und vor allem im digitalen Raum! Reagieren Sie auf respektlose Kommunikation nicht mit den gleichen Mitteln! Lassen Sie sich nicht herausfordern oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen. Achten Sie stets auf einen angemessenen Umgangston, kommunizieren Sie respektvoll, ohne Hass, beleidigende Entgleisungen oder persönliche Angriffe.
Weitere Informationen zur Sicherheit bzw. zum vernünftigen Umgang mit digitalen Medien finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter www.bsi-fuer-buerger.de sowie auf den Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter www.polizei-beratung.de. Hinweisen möchten wir zudem auf das Online-Angebot www.zivile-helden.de. Es eröffnet Jugendlichen Möglichkeiten, spielerisch zu erfahren, wie man u. a. auf Hass in sozialen Netzwerken reagieren kann und auch sollte. Mit dieser neuen Internetseite und einer umfassenden Kommunikationsstrategie in sozialen Netzwerken möchte die Polizei das Thema „Zivilcourage", insbesondere für die Zielgruppe der Jugendlichen, weiter in den Fokus rücken.
Statistische Auswertung zum Themenfeld Hassposting innerhalb der PMK 2017-2019
Ab 2017 werden zur Anzeige gebrachte Hasspostings über ein eigenes Themenfeld in den Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) abgebildet.
2017
2018
2019
PMK -links-
35
22
22
PMK -rechts-
152
117
81
PMK -ausländische Ideologie-
3
1
4
PMK -religiöse
Ideologie-
2
1
2
PMK -nicht zuzuordnen-
14
13
6