Auf Entscheidung des Bundesministers des Innern unterstützt die Bundespolizei im Zusammenhang mit förmlichen Unterstützungsersuchen der Bundesländer diese verstärkt bei der Überwachung der jeweiligen Landeseindämmungsverordnungen. Die Maßnahmen an den land-, luft- und seeseitigen Schengenbinnengrenzen werden durch die Bundespolizei im eigenen Zuständigkeitsbereich und unterhalb der Schwelle temporär angeordneter Grenzkontrollen weiter intensiviert.
Im Rahmen der intensivierten Kontrollen wurden am Dienstag, dem 03.11.2020 gegen 14:45 Uhr im Einreisezug EC 378 aus Prag kommend, zwei junge Männer festgestellt, welche sich mit mazedonischen Dokumenten auswiesen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der beiden 20- und 24- Jährigen verlief positiv.
Gegen den 20- jährigen Nordmazedonier bestand ein Einreiseverbot mit Wiedereinreisesperre bis zum 30.01.2022 sowie eine Aufenthaltsermittlung des Amtsgerichtes Karlsruhe wegen gefährlicher Körperverletzung. Weiterhin lag eine SIS- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für die Bundesrepublik Deutschland gegen den Mann vor.
Gegen den mitreisenden 24- jährigen Nordmazedonier bestanden Aufenthaltsermittlungen der Zentralen Ausländerbehörde Essen wegen des Verstoßes gegen das Asylgesetz und des Amtsgerichtes Ratingen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Da er sich zudem lediglich mit einer nicht schengenwirksamen mazedonischen ID-Card auswies, erfolgte zudem eine Beanzeigung wegen unerlaubter Einreise.
Beide Personen wurden bereits am Montag, dem 02.11.2020 in München durch die Bayrische Polizei kontrolliert und mit einer Ausreiseaufforderung bis zum 05.11.2020 belegt.
Nach erfolgter Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Dresden wurde entschieden, alle notwendigen Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung der beiden Männer umgehend in die Wege zu leiten.
Außerdem entschied die Staatsanwaltschaft Dresden dem 20-Jährigem Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 Euro nach der Strafprozessordnung und eine Sicherheitsleistung in gleicher Höhe nach dem Aufenthaltsgesetz aufzuerlegen unter gleichzeitiger Verlängerung der Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland bis zum 30.01.2024.
Dem 24-jährigen Mann wurde ebenfalls eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 Euro nach dem Aufenthaltsgesetz auferlegt.
Seitens der Bundespolizei Dresden wurde die Abschiebung auf dem Luftweg bereits am Folgetag nach Nordmazedonien vollzogen.
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