Gronau – Rollerfahrt ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz

Mit einer Strafanzeige endete die Fahrt, die ein 18-Jähriger am Dienstag in Gronau mit einem E-Scooter unternommen hatte. Polizeibeamte hatten den jungen Mann kontrolliert. Ein derartiger Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h darf nicht ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr genutzt werden - eine solche lag nicht vor, ebenso wenig ein Versicherungsschutz. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher.

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
https://borken.polizei.nrw