Heek – Prüfbescheinigung reicht nicht für Kleinkraftrad

Eine Strafanzeige hat sich ein 15-Jähriger am Mittwoch in Heek eingehandelt. Er war mit seinem Motorroller unterwegs, als Polizeibeamte ihn anhielten. Die ausgehändigte Prüfbescheinigung reichte nicht für das Fahrzeug. Ein Rollenprüfstand ergab eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von circa 45 km/h. Somit hätte der junge Verkehrsteilnehmer einen Führerschein benötigt. Die Weiterfahrt untersagten die Beamten.

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