Heek – Tadschikischer Führerschein reicht nicht

Ohne in der Bundesrepublik Deutschland einen gültigen Führerschein zu haben war am Dienstagmorgen in Heek ein 23-jähriger Autofahrer unterwegs. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs auf der Eper Straße wies sich der Mann mit einem tadschikischen Führerschein aus, was nicht reichte. Aufgrund der Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik hätte der tadschikische Staatsbürger mit Wohnsitz in Drensteinfurt eine Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, stellten die Fahrzeugschlüssel sicher und leiteten ein Strafverfahren ein. Auch die Halterin des Fahrzeugs muss mit einem Strafverfahren rechnen.

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