(Singen) Trotz bestehendem Betriebsverbot Personen bewirtet (03.11.2020)

Ein 46-jähriger Betreiber einer Bar in der Steißlinger Straße hat trotz eines bestehenden Betriebsverbots aufgrund der Corona-Verordnung am Dienstagabend Gäste bewirtet und sieht sich nun mit einer Anzeige konfrontiert. Zur Tarnung hatte der Betreiber die Rollläden der Fenster heruntergelassen und die Eingangstür verschlossen. Einer Streifenwagenbesatzung fiel jedoch auf, dass Gäste eingelassen wurden. Nach dem Betreten der Gaststätte durch die Beamten wurden drei männliche Gäste versteckt unter einer Treppe und geöffnetes Getränk vorgefunden. Alle Personen werden nun angezeigt.

Das Polizeipräsidium Konstanz appelliert nach wie vor an seine Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie weiterhin vernünftig und halten Sie sich an die einschränkenden Vorgaben der Corona-Verordnung. Schützen Sie dadurch sich selbst, Ihre Angehörigen und alle anderen. Es ist nicht Ziel und Zweck der polizeilichen Kontrollen, Sie bei einem Verstoß zu ertappen, welcher mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Ziel und Zweck der Kontrollen und Überprüfungen ist die Einhaltung der Verordnung zum Schutze aller.

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Tatjana Deggelmann
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