201105.3 Arkebek: Auch Nutzer von E-Scootern dürfen nicht berauscht sein

Am Mittwochnachmittag hat sich der Fahrer eines E-Scooters in Arkebek einer Blutprobenentnahme stellen müssen, weil er berauscht auf seinem Fahrzeug unterwegs gewesen ist.

Kurz nach 15.00 Uhr stoppte eine Streife in der Tunnelstraße einen Mann auf einem E-Roller, weil das Zweirad nicht mit dem erforderlichen Versicherungskennzeichen ausgerüstet war. Auf Nachfrage gab der Nutzer an, von der Versicherungspflicht nichts gewusst zu haben. Zudem räumte er ein, regelmäßig Drogen zu konsumieren - die Pupillen des Dithmarschers waren auffällig geweitet. Die Beamten ordneten daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an, die ein Arzt auf dem Heider Polizeirevier durchführte.

Der 35-Jährige muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten. Zudem leiteten die Polizisten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein, denn der Beschuldigte hatte Marihuana bei sich.

Hinweis: Für das Führen eines E-Scooters gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Zudem ist das Nutzen unter dem Einfluss von Rauschmitteln nicht erlaubt.

Merle Neufeld

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