Gleich vier unterschiedliche Betrugsmaschen weist das heutige Kriminalitätslagebild der Kreispolizeibehörde Borken auf:
In Bocholt wollte eine Betrügerin einen Senioren mit einem Lotto-Gewinn locken. Um diesen erhalten zu können, so die Betrügerin, sollte der "glückliche Gewinner" durch den Kauf und die Einlösung von Steamkarten in Vorleistung treten. Der Bocholter fiel nicht auf den Betrugsversuch herein.
Eine Bocholterin erhielt einen Anruf durch einen Betrüger, der sich als Polizeibeamter ausgab. Die Bocholterin erkannte den Betrugsversuch und beendete das Telefonat.
Im dritten Fall gab sich der Betrüger am Telefon als Enkel aus. Auch der angerufene Gronauer erkannte die Finte und erstattete Anzeige.
Der vierte Fall weicht dahingehend ab, dass er per Post angebahnt wurde. Ein Heidener erhielt Post, angeblich von der Berliner Staatsanwaltschaft. In dem Schreiben wurde dem Heidener eine Straftat vorgeworfen und er zugleich "dringend gebeten" die Staatsanwaltschaft anzurufen (Vorwahl 030). Der Geschädigte rief an und wurde vehement aufgefordert, eine Geldstrafe zu bezahlen. Der Heidener ging darauf nicht ein und wandte sich an die Polizei, die ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges einleitete. Es handelte sich nämlich weder um ein Schreiben noch um die Telefonnummer der Berliner Staatsanwaltschaft und am Telefon saß ein Betrüger und kein Staatsanwalt.
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