Querdenker-Demonstrationen am Samstag – Polizei erlässt klare Auflagen – enger Zusammenschluss zwischen Polizei und Ordnungsbehörden

Aufgrund mehrerer angemeldeter Demonstrationen (drei Kundgebungen/ ein Aufzug) wird es am kommenden Samstag (14.11.2020) in der Zeit zwischen 14.30 Uhr und 20 Uhr voraussichtlich zu Verkehrsbehinderungen in den Bereichen zwischen der Monheimsallee und der Pontstraße kommen. Die Monheimsallee wird in dieser Zeit in Fahrtrichtung Bastei für den Verkehr gesperrt. Bei der Aachener Polizei wurden zwei Versammlungen des Netzwerkes "Querdenken 241" angemeldet. Dabei handelt es sich um eine Kundgebung am Eurogress mit voraussichtlich etwa 400 Personen und einen anschließenden Aufzug vom Eurogress in Richtung Pontstraße und zurück mit circa 200 Teilnehmer*innen. Der Polizei liegen zudem die Anmeldungen zweier Gegenkundgebungen vor, die mit etwa 100 bzw. zehn Personen im Bereich der Kundgebung der Querdenker protestieren wollen. Die Aachener Polizei hat als zuständige Versammlungsbehörde die Anmeldungen eingehend geprüft und bestätigt. "Wir haben allerdings klare Auflagen zur Beachtung der Coronaschutzverordnung erteilt, denn der Gesundheitsschutz aller; Teilnehme*innen und unbeteiligter Bürger*innen, hat oberste Priorität", betont der Behördenleiter, Dirk Weinspach. Die Erteilung der Auflagen geschah in engem Austausch mit den zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden der Stadt/ Städteregion Aachen. So ist den Teilnehmer*innen der großen Kundgebung eine Fläche am Eurogress zugewiesen, die für maximal 721 Personen begrenzt ist. Damit ist gewährleistet, dass der geforderte Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten werden kann. Zudem gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske, sofern mehr als 25 Personen teilnehmen und grundsätzlich sind die Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus wurde das Mitführen von Martinslaternen oder Kerzen im Rahmen des Aufzuges untersagt, nachdem der Demonstrationszug öffentlich als Martinsumzug für Kinder beworben wurde. Aufgrund der Coronapandemie sind diese Martinsumzüge bekanntermaßen in diesem Jahr nicht erlaubt. "Wir sind eine versammlungsfreundliche Behörde und Meinungsvielfalt ist in unserer Demokratie zu begrüßen. Das Versammlungsrecht darf aber nicht dazu benutzt werden, die derzeit geltenden Regeln zum Schutz der Gesundheit aller Menschen zu untergraben", begründet Dirk Weinspach die Erteilung dieser Auflage. Die Auflagen werden vor Ort durch die eingesetzten Kräfte überwacht. (ssch)

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