Verstoß gegen Maskentragepflicht führt zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Am 13.11.2020 gegen 15:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Hamburger-Hauptbahnhof einen 46-jährigen lettischen Staatsangehörigen. Dieser war den Beamten im Bereich des Fischerturms aufgefallen, weil er keine Mund-und-Nasen-Bedeckung trug. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Lette neben mehreren Fahndungsnotierungen zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes, u.a. nach Betrug und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, mittels Europäischen Haftbefehls gesucht wurde. Er war in Lettland nach Handel mit Betäubungsmitteln zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt worden und flüchtig.

Der Mann wurde verhaftet und nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen einer Hamburger Haftanstalt zur Auslieferung an die lettischen Behörden überstellt.

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