In der Nacht zum gestrigen Sonntag kontrollierten Bundespolizisten auf dem Parkplatz Großzöbern an der A 72 einen 37-jährigen Ukrainer, der mit einem Kleinlaster in Richtung Hof unterwegs war. Dabei kam heraus, dass zur Person ein Haftbefehl besteht.
Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge hatte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, die daraus resultierende Gesamtsumme von 1.200 Euro war bislang noch nicht beglichen. Er wurde zunächst verhaftet und zur Klingenthaler Dienststelle der Bundespolizei verbracht.
Dann übernahm der kontaktierte Arbeitgeber nicht nur die Geldstrafe, sondern auch offene Verwaltungskosten in diesem Zusammenhang in Höhe von 242,85 Euro, sodass der Verhaftete wieder entlassen werden konnte.
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