Ahaus-Wessum – Motorroller über 80 km/h schnell

Die Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht, als ein 17-Jähriger mit seinem Motorroller am Mittwoch angehalten wurde. Der Ahauser war gegen 13.50 Uhr auf der Hamalandstraße unterwegs, als Polizeibeamte auf ihn aufmerksam wurden. Die Geschwindigkeit schien über 25 km/h zu liegen, das wurde mit bloßen Auge bereits deutlich. Die wahre Leistungsfähigkeit des Rollers brachte ein Rollenprüfstand zu Tage. Über 80 km/h Höchstgeschwindigkeit waren mit dem Fahrzeug möglich. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde der Vorfall der Führerscheinstelle gemeldet. Dies kann unter Umständen bei künftigen Beantragungen einer Fahrerlaubnis berücksichtigt werden und dazu führen, dass ein Führerschein erst später erworben werden kann.

Der Fall veranschaulicht deutlich die möglichen Folgen und auch Gefahren des leider weit verbreiteten "Roller-Frisierens":

1. Die Verkehrsgefahr für den Fahrer, seine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer steigt!

2. Das Fahrzeug wird in den meisten Fällen "führerscheinpflichtig", so dass (wie auch in diesem Fall) die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorliegt!

3. Die Manipulationen können zu hohen Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft führen!

4. Wenn das Fahrzeug von einem Gutachter untersucht werden muss, kommen hohe Kosten auf den Betroffenen zu!

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202
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