Kurz vor 15 Uhr fuhr der Lenker eines VW von der Schlierenbacher Straße in die Rißegger Straße. Dort war eine Radfahrerin unterwegs. Der Autofahrer hatte nicht auf deren Vorfahrt geachtet. Die 15-Jährige prallte gegen den Touran und verletzte sich leicht. Ein Krankenwagen brachte die Jugendliche in eine Klinik. Den Sachschaden an dem Pkw des 56-Jährigen schätzt die Polizei auf ungefähr 2.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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