FR / Bielefeld /Mitte - Am Mittwoch, 18.09.2020, stellten Polizeibeamte fest, dass sich ein Mann mit guineischer Staatsbürgerschaft auf dem Kesselbrink aufhielt, gegen den bereits ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen worden war. Aufgrund illegalen Handels mit Betäubungsmitteln waren gegen den 21-Jährigen bereits Strafverfahren eingeleitet worden.
Gegen 14:15 Uhr bemerkten Polizeibeamte im Rahmen der Streife den Guineer. Nachdem sie den 21-Jährigen angesprochen hatten, konnten sie bei der Durchsuchung des dringend Tatverdächtigen eine hohe zweistellige Anzahl verkaufsfertiger Druckverschlusstütchen mit Drogen auffinden. Noch vor Ort räumte der Mann seine illegale Handelsabsicht ein und gestand zudem, dass er seine Ware auch selbst konsumieren würde.
Da der Tatverdächtige keinen festen Wohnsitz hat, wurde er festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld beantragte einen Untersuchungshaftbefehl, dem ein Haftrichter des Amtsgerichtes Bielefeld am 19.11.2020 gefolgt ist.
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