Mit deutlich mehr als den erlaubten 25 km/h war ein 16-Jähriger in Vreden mit seinem Motorroller am Donnerstagnachmittag unterwegs. Gut 64 km/h schnell fuhr der Roller, womit die Prüfbescheinigung des Vredeners nicht mehr ausreichte. Er gab an, technische Veränderungen vorgenommen zu haben. Nun folgt ein Strafverfahren und die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Führerscheinstelle wurde zudem informiert. Die Folge: Das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" kann dazu führen, dass bei der Beantragung eines Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird, um so die Fahreignung des Antragsstellers feststellen zu lassen. Die Kosten dieser Untersuchung hat der Antragsteller zu tragen.
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