(Gaienhofen /Landkreis Konstanz) Staatsanwaltschaft setzt Belohnung aus 20.11.20

Die Staatsanwaltschaft Konstanz setzt im Fall der Ermittlungen wegen des seit Juni 2019 vermissten 51-jährigen Mannes aus Gaienhofen-Hemmenhofen eine Belohnung von 3.000 Euro aus für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Verurteilung des Täters oder der Täter führen. Nach wie vor arbeitet die Kriminalpolizei Rottweil, die den Fall wegen wechselnder Zustä;ndigkeiten von der Kripo Friedrichshafen übernommen hat, mit Hochdruck an der Aufklärung des mutmaßlichen Verbrechens. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen weiterhin von einem Tötungsdelikt aus, obwohl der Leichnam bis heute fehlt. Erneut führen Hinweise nach Krefeld, wo der Fall neuesten Erkenntnissen zufolge immer noch thematisiert wird und sich die Ermittler der Sonderkommission "Hase" deshalb nähere Erkenntnisse zu dem Fall erhoffen. Besonders dort wird in den nächsten Tagen mit einer Flugblattaktion gezielt nochmals Aufmerksamkeit zu dem Fall erzeugt, auch vor dem Hintergrund, dass dort möglicherweise Schmuck und Wertsachen verkauft wurden, die einen Bezug zu dem Fall haben.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizeidirektion Rottweil, Telefon 0741/4770 oder an jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Ursprungsmeldung vom 1.8.2019

Polizei ermittelt nach mutmaßlichem Kapitaldelikt

Mutmaßlich Opfer eines Tötungsdelikts wurde ein 51-jähriger Mann, der bereits Anfang Juni aus seinem gewohnten Lebensumfeld in Gaienhofen-Hemmenhofen verschwand und seitdem vermisst wird. Nachdem Familienangehörige die Polizei über das plötzliche und zunächst nicht erklärbare Verschwinden des 51-Jährigen informiert hatten, leitete diese umfangreiche Nachforschungen am Wohnort des Mannes sowie in dessen persönlichem Umfeld ein. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen verdichteten sich zwischenzeitlich die Hinweise, dass der Mann vermutlich getötet wurde. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurden am Samstag, dem 27.07.2019, zwei Personen aus dem privaten Umfeld des Mannes vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Weiterhin unbekannt ist bislang der Verbleib des potentiellen Opfers. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen dauern an.

Rückfragen Staatsanwaltschaft Konstanz:

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth, Staatsanwaltschaft Konstanz, Tel. 07531/280-0

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Uwe Vincon
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