Polnischer Autotransporter zu hoch und zu lang Am Donnerstag, den 20.11.2020, gegen 16:00 Uhr, kontrollierte ein Beamter der Autobahnpolizei Geestland einen polnischen Autotransporter auf der BAB 27, welcher mit acht SUV und Oberklassewagen beladen war. (siehe Lichtbild) Aus bisheriger Erfahrung, dass dieser, aufgrund der Anzahl und Größe der Fahrzeuge, nicht den in Deutschland zugelassenen Abmessungen entsprechen kann, wurde dieser angehalten und vermessen. Hierbei wurde eine Höhe von 4,25 Metern festgestellt, wobei maximal 4,00 Meter zulässig wären. Im weiteren Verlauf der Vermessung stellte sich heraus, dass der Autotransporter nicht nur zu hoch, sondern auch knapp 1 Meter zu lang war. Durch den Beamten wurde eine Gesamtlänge der Fahrzeugkombination mit Ladungsüberhang von 21,65 Metern gemessen, wobei lediglich 20,75 Meter zulässig wären. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis die Fahrzeugkombination den zulässigen Maßen entspricht, d.h. es musste mindestens 1 Fahrzeug abgeladen und die Reifen anderer Pkw luftleer gemacht werden um der maximalen Höhe bzw. der Länge zu entsprechen. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen den polnischen Spediteur, welcher sich durch derartige Beladung so vieler Fahrzeuge in kurzer Zeit einige Transporte und damit bares Geld spart, wurde ein Vermögensabschöpfungsverfahren mit einem Volumen von rund 1800 EUR eingeleitet.
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