Meldepflichtiges Ereignis im ZLN – bei Dokumentationskontrolle Toleranzabweichungen am CASTOR-Behälter festgestellt

Zur heutigen Presseerklärung der EWN teilt das Innenministerium mit: Die EWN GmbH hat die Abweichung als meldepflichtiges Ereignis der geringsten Kategorie N fristgemäß dem Ministerium für Inneres und Europa als atomrechtliche Aufsichtsbehörde gemeldet.

Das Ministerium wird mit seinen Sachverständigen prüfen, ob ggf. gegen Dokumentationspflichten verstoßen worden ist und welche Folgen dies ggf. hat. Festgestellt wurde bereits, dass zu keiner Zeit radioaktive Strahlen entwichen sind und dies auch für die Zukunft nicht der Fall sein wird.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de