Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 23.11.2020 für Peine.

Widerstand nach Missachtung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung anlässlich der Corona-Pandemie.

Peine, Breite Straße (Höhe Kirche), 23.11.2020, 14:05 Uhr.

Anlässlich einer gemeinsamen Corona-Präventionsstreife durch einen Polizeivollzugsbeamten der Polizei Peine und einem Mitarbeiter der Stadt Peine wurde eine 20-jährige Frau in der Peiner Fußgängerzone festgestellt. Die Frau trug keine für diesen Bereich erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung, obwohl dies laut einer Allgemeinverfügung des Landkreises Peine erforderlich ist.

Nachdem beide Mitarbeiter die Frau angesprochen und zum Aufsetzen der Maske aufgefordert hatten, sei sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

Mehrfach sei die Frau aufgefordert worden, die Bedeckung aufzusetzen und sich zeitgleich auszuweisen. Die Frau sei beidem nicht nachgekommen. Nachdem die Verursacherin versucht hatte, sich vom Kontrollort zu entfernen, sei sie zwecks Durchführung einer Identitätsfeststellung von den Mitarbeitern festgehalten worden. Bei der anschließenden Durchsuchung des Rucksackes nach einem Ausweisdokument habe die Frau in Richtung der Beamten getreten. Der eingesetzte Polizeivollzugsbeamte wurden am Bein getroffen, jedoch nicht verletzt. Die Frau musste mit einfacher körperlicher Gewalt festgehalten werden.

In der Zwischenzeit sei die 47-jährige Mutter der Verursacherin am Kontrollort erschienen. Auch sie habe keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte bei der Durchsuchung des Rucksackes die Ausweisdokumente beider Frauen aufgefunden werden.

Für die Polizei ist bei diesem Sachverhalt deutlich worden, dass vereinzelt der Umgangston gegenüber der Polizei aggressiver geworden ist. Durch die laute Auseinandersetzung sind Passanten auf die Kontrolle aufmerksam gemacht worden. Mindestens ein Passant hatten sogar die gesamte Kontrollsituation mit seinem Mobiltelefon gefilmt.

Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz sowie einer Verweigerung der Personalienangabe ein.

Wir appellieren an die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung täglich von 10-19 Uhr, insbesondere im Bereich der Peiner Fußgängerzone und verweisen auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Peine.

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