PD Goerlitz – Unbekannter Mann hebt 1.000 Euro mit entwendeter Geldkarte ab – Öffentlichkeitsfahndung

Unbekannter Mann hebt 1.000 Euro mit entwendeter Geldkarte ab - Öffentlichkeitsfahndung Verantwortlich: Franziska Schulenburg (fs)
Stand: 26.11.2020, 13:45 Uhr

Unbekannter Mann hebt 1.000 Euro mit entwendeter Geldkarte ab - Öffentlichkeitsfahndung

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Schirgiswalde-Kirschau, OT Schirgiswalde, Adolf-Kolping-Straße

13.07.2020, 11.45 Uhr - 12.00 Uhr

 

Wilthen, Bahnhofstraße

13.07.2020, 13.00 Uhr

 

Ein unbekannter Täter hat am Montag, den 13. Juli 2020, gegen 13 Uhr, in einem Geldinstitut an der Bahnhofstraße in Wilthen mit einer offenbar zuvor entwendeten Geldkarte 1.000 Euro abgehoben.

 

Am selben Tag begab sich gegen 11.45 Uhr  ein unbekannter Mann zu einer 88-Jährigen in die Wohnung an der Adolf-Kolping-Straße in Schirgiswalde. Der Mann gab sich als Berater für Pflegestufen aus. Während die Seniorin in einem Nachbarraum Unterlagen heraussuchte, war der Mann für einen Augenblick unbeobachtet. Nachdem er die Wohnung verlassen hatte, bemerkte die Dame das Fehlen von Bargeld und ihrer EC-Karte.

 

Ob es sich bei dem Geldabheber auch um den Dieb handelt, ist Gegenstand der Ermittlungen.

 

Die Polizisten des örtlichen Kriminaldienstes haben die Untersuchungen im Fall des Computerbetrugs übernommen. Sie fahnden nun öffentlich mit Fotos der Überwachungskamera des Geldinstituts nach dem Mann, der wie folgt beschrieben werden kann:
 

schlanke Statur circa 40-60 Jahre
 

Der Gesuchte trug eine blaue Jeans, ein rosafarbenes Poloshirt, ein beigefarbenes Basecap, schwarze Schuhe und einen blauen Schlauchschal mit weißen Vögeln bedruckt. Während der Tatausführung war sein Gesicht mit einem Mund-Nasen-Schutz sowie einer Sonnenbrille bedeckt.

 

Wer kennt diesen Mann und kann Angaben zu seiner Identität machen? Hinweise nimmt das Polizeirevier Bautzen unter der Rufnummer 03591 356 - 0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
 

Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/76947.htm
 

Die Bilder des Gesuchten dürfen laut richterlichem Beschluss in der regionalen und überregionalen Presse abgedruckt werden. Die Ausstrahlung der Abbildungen erfolgt im überregionalen Fernsehen. Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, wie Auftritten in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstigen Internetangeboten ist gestattet durch Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden.