Der Mann war gegen 22 Uhr in der Biberacher Straße unterwegs, als ihn die Polizei anhielt. Der E-Scooter war nicht versichert und wie die Ermittlungen ergaben, hatte der Besitzer dem 22-Jährigen gar nicht erlaubt, seinen Roller zu benutzen. Der Verdächtige musste zur Gewährleistung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung hinterlegen, weil er in Deutschland keinen dauerhaften Wohnsitz hat. Der Besitzer holte den sichergestellten Roller später beim Polizeirevier ab.
Hinweis der Polizei: Die Versicherung von Fahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
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