Kontrollaktion im Grenzraum zu Österreich – Fahnder der Bayerischen Grenzpolizei stellen zahlreiche Straftaten und Fahndungstreffer fest


27.11.2020, PP Niederbayern
Kontrollaktion im Grenzraum zu Österreich - Fahnder der Bayerischen Grenzpolizei stellen zahlreiche Straftaten und Fahndungstreffer fest
Einen Einsatz zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität führte die Bayerische Grenzpolizei am Donnerstagnachmittag (26.11.2020) im Grenzgebiet zu Österreich durch. Von der A 3 in Niederbayern bis nach Lindau am Bodensee kontrollierten die Fahnder der Bayerischen Grenzpolizei im Rahmen einer Schwerpunktaktion den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Österreich. An den zahlreichen stationären und mobilen Kontrollstellen wurden sie dabei von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei, des Zolls und der Bayerischen Landespolizei unterstützt.
Innerhalb weniger Stunden 6 Fahndungstreffer sowie 15 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt

So bestand gegen einen 35-jährigen Moldauer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Er wurde bei der Kontrolle auf der B 12 im Gemeindegebiet von Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) festgenommen und muss sich nun wegen eines Vergehens der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes verantworten. Die zuständige Bundespolizeiinspektion übernahm die weitere Sachbearbeitung.Die Einschleusung von zwei türkischen Staatsangehörigen im Alter von 30 und 45 Jahren verhinderten die Grenzpolizisten an einer Kontrollstelle auf der A 95 in Höhe Eschenlohe. Die beiden Männer führten keinerlei Ausweispapiere bei sich. Der in Deutschland wohnhafte 51-jährige Fahrer gab an, das Trio als Anhalter mitgenommen haben zu wollen. Wegen des Verdachts der Einschleusung sowie der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes wurde das Trio der zuständigen Bundespolizeiinspektion zur weiteren Sachbearbeitung übergeben.Ein verbotenes Springmesser führte ein 27-jähriger Kroate bei der Kontrolle an der A 3 in der Nähe von Passau mit sich. Der Mann befand sich auf dem Weg in Richtung Österreich und muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Drei Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

So stellten die Fahnder in Lindau einen 34-jährigen Kosovaren fest, der bereits seit März 2019 in Deutschland wohnhaft ist, ohne im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis zu sein. Der Fahrzeugführer wurde deshalb bereits vor wenigen Monaten angezeigt und muss sich nun erneut wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.Ebenfalls in Lindau endete die Fahrt für einen 28-jährigen Pkw-Lenker, dem sein Führerschein in Österreich wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss entzogen wurde. Zudem ergab ein Drogenvortest, dass er erneut unter Drogen stand. Er wurde wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss zur Anzeige gebracht.Ohne gültigen Führerschein war auch 34-jähriger Slowene unterwegs, der auf der A 95 in Höhe Eschenlohe kontrolliert wurde. Der Fahrer eines Klein-Lkw konnte lediglich einen slowenischen Führerschein vorzeigen. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland müsste er jedoch bereits seit Anfang 2018 im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis sein. Auch ihn erwartet nun eine Strafanzeige.
Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz, Fahndungstreffer und Verkehrsverstöße

An der Kontrollstelle in Lindau entdeckten die Fahnder im Handschuhfach eines österreichischen Pkw ein Glas mit 7,6 Gramm Marihuana. Gegen den 27-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wurden bei der Kontrolle eines 22-jährigen Deutschen bei einer Kontrolle im Gemeindegebiet von Kochel a. See aufgefunden. Ein entsprechendes Rezept konnte der junge Mann nicht vorlegen. Die insgesamt 23 Kapseln wurden sichergestellt. Die Ermittlungen hierzu dauern an. In fünf weiteren Fällen wurden Personen und Fahrzeuge einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die in den Fahndungssystemen der Polizei verzeichnet waren.Darüber hinaus waren verschiedene Anzeigen wegen verkehrsrechtlicher Verstöße zu fertigen.

Medien-Kontakt: Direktion der Bayerischen Grenzpolizei, EPHK Michael Haslböck, 0851/21363-311