Autobahnpolizei Ahlhorn: Urkundenfälschungen auf den Autobahnen 1 und 28

Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn kontrollierten am Donnerstag, 26. November 2020, gegen 14:10 Uhr, einen Pkw, im Bereich der Anschlussstelle Ganderkesee-West, der zuvor auf der Autobahn 28 in Fahrtrichtung Stuhr unterwegs war.

Bei der Überprüfung des Fahrzeugs, welches mit fünf Personen besetzt war, mussten sie feststellen, dass für den Pkw keine gültige Hauptuntersuchung bestand. Viel mehr noch ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Nachweise über die Hauptuntersuchung gefälscht waren.

Es wurde gegen die Halterin des Pkws, eine 32-Jährige mit Wohnsitz in Bremen, ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Die Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung sowie die Hauptuntersuchungsbescheinigung wurden als Beweismittel beschlagnahmt.

Darüber hinaus hielten sich drei der fünf kontrollierten Personen illegal im Bundesgebiet auf. Hierbei handelte es sich um einen 27-jährigen und 29-jährigen albanischen sowie 35-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Gegen sie wurden ebenfalls Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und nach Rücksprache mit dem zuständigen Ausländeramt aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.

Eine weitere Kontrolle am Freitag, 27. November 2020, gegen 08:30 Uhr, führte zur Feststellung einer weiteren Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einer offensichtlich gefälschten TÜV-Plakette. Die Beamten fuhren an der Anschlussstelle Vechta auf die Autobahn 1 in Richtung Osnabrück auf. Dabei schlossen die Beamten auf einen Kleintransporter auf, der mit geringer Geschwindigkeit auf dem Hauptfahrstreifen gefahren wurde.

Beim Vorbeifahren konnte festgestellt werden, dass der Fahrer durch die Bedienung seines Smartphones abgelenkt war. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz Bakumer Wiesen fanden sich eindeutige Anzeichen, dass es sich bei der HU-Plakette auf dem Kennzeichen und dem TÜV-Stempel in der Zulassungsbescheinigung um Fälschungen handeln könnte.

Gegen den 49-jährigen Fahrer und Halter aus dem Kreis Vechta wurden Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Beamten beschlagnahmten zudem das Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.

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