Einsatzmaßnahmen anlässlich mehrerer Versammlungen (Rottenburg)

Rottenburg (TÜ): Anlässlich mehrerer für den Samstagnachmittag angemeldeten Versammlungen hat das Polizeipräsidium Reutlingen in enger Abstimmung mit der Stadt Rottenburg als zuständige Versammlungsbehörde die erforderlichen Einsatzmaßnahmen durchgeführt. Hierbei stand die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für die Teilnehmer aller Versammlungen sowie die Unterstützung der Versammlungsbehörde bei der Überwachung ihrer zum Infektionsschutz angeordneten Auflagen im Vordergrund. Eigene Kräfte des Polizeipräsidiums Reutlingen wurden von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz, darunter auch Polizeireiter, unterstützt.

Die Versammlungen verliefen friedlich.

An der bei der Festhalle stattfindenden Versammlung eines Anmelders, der der sogenannten Querdenker-Szene zuzuordnen ist, nahmen in der Spitze etwa 800 Personen teil. Nach Durchsagen des Versammlungsleiters und Ansprachen durch die Ordner wurden die von der Versammlungsbehörde zum Infektionsschutz angeordneten Auflagen weitgehend eingehalten. Allerdings waren im Lauf der Versammlung immer wieder Ansprachen der Teilnehmer erforderlich, weil einzelne Personen die Maske abnahmen.

Einzelne Personen, die sich auch nach Ansprache durch die Polizei weigerten, eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung aufzuziehen, wurden von der Versammlung ausgeschlossen. Darunter befanden sich auch zwei Redner, die sich vehement weigerten, auf ihrem Weg über das Versammlungsgelände zur Bühne eine Maske aufzuziehen. Sie übertrugen ihre Reden anschließend per Mobiltelefonverbindung.

Insgesamt wurden zwei Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

Die Versammlung war gegen 16.30 Uhr beendet.

An den insgesamt drei angemeldeten Gegendemonstrationen nahmen bis zu 120 Personen teil. Auflagen wurden eingehalten. Die Gegendemonstrationen waren um 14.30 Uhr beendet.

Etwa 30 - 40 Personen der linken Szene zogen danach in einem spontanen Aufzug unter polizeilicher Begleitung zum Bahnhof.

Festgestellte Straftaten:

   - Zwei Personen werden zur Anzeige gebracht, weil sie 
     Polizeibeamte beleidigten. 
   - Gegen eine polizeibekannte Person, die keiner der Versammlungen 
     zugerechnet werden kann und außerhalb des Geländes den 
     Hitlergruß zeigte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen 
     Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 
     eingeleitet. 
   - Bereits in der Nacht zum Samstag waren zwei 18-jährige 
     Verdächtige nach Farbschmierereien auf dem 
     Veranstaltungsgelände, die sich gegen Kritiker der 
     Corona-Verordnung richteten, vorübergehend festgenommen worden. 
     Sie werden wegen Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht. (ak) 

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Andrea Kopp (ak), 07121/942-1101

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