Bilanz für den Monat November in Berlin und Brandenburg: knapp 17.000 Ermahnungen ausgesprochen.
Seit dem 2. November 2020 hat die Bundespolizei den Einsatz zur Pandemiebekämpfung weiter intensiviert. Einsatzkräfte der Bundespolizeidirektion Berlin waren in Bahnhöfen, Zügen, auf den Flughäfen in Berlin und Brandenburg sowie an der deutsch-polnischen Landgrenzen unterwegs, um einen zusätzlichen Beitrag für die Bundesländer bei der Pandemiebekämpfung zu leisten.
Im November musste die Bundespolizei bei den Kontrollmaßnahmen in Berlin und Brandenburg 16.998 Personen ansprechen, weil sie gegen die Maskenpflicht und damit gegen die Eindämmungsverordnungen der Länder verstoßen hatten. Nach entsprechenden Ermahnungen konnten diese Personen ihren Weg fortsetzen. In 106 Fällen informierten die Einsatzkräfte die Gesundheitsämter, um ein Bußgeldverfahren zu initiieren.
Die Maßnahmen der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder bei der Pandemiebekämpfung werden fortgesetzt. Zwar sind Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz Aufgaben der Gesundheitsämter, in Amtshilfe der Ordnungsämter und in Vollzugshilfe der Polizeien der Länder. Gleichwohl leistet die Bundespolizei im Rahmen der eigenen Aufgaben an den Grenzen, in Flughäfen und im Bahnbereich hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, gerade zu einem Zeitpunkt, der von deutlich steigenden Infektionszahlen geprägt ist. Dabei gilt es, die Länder zu unterstützen.
Hintergrund:
Bundespolizisten befragten verstärkt Reisende an den Grenzen und Flughäfen und weisen auf die entsprechenden Quarantänevorschriften der Länder hin. Die Einsatzkräfte verteilen Informations-Flyer an die Reisenden, insbesondere bei Rückkehrenden aus Risikogebieten, und unterstützen die örtlichen Gesundheits- und Ordnungsämter bei der stichprobenhaften Überprüfung der Aussteigerkarten bzw. digitalen Einreiseanmeldungen.
Auch auf den Bahnhöfen und in Zügen hat die Bundespolizei die Präsenz erhöht - im Fokus steht der morgendliche und abendliche Berufsverkehr auf der Schiene. Dort überwacht die Bundespolizei die Einhaltung der Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes.
In Zweifelsfällen informieren die Kräfte die Gesundheitsämter, damit Bußgeldverfahren eingeleitet werden können.
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