Sichtlich überrascht war der Fahrer eines Sattelzugs, als er am Mittwoch, 2. Dezember 2020, auf der Autobahn 1 mit seinem Fahrzeug eine Brücke touchierte.
Gegen 12:50 Uhr befuhr der 42-jährige Mann aus dem Kreis Dithmarschen die Autobahn 1 in Richtung Hamburg, als er zwischen den Anschlussstellen Holdorf und Lohne/Dinklage unter einer Brücke hindurchfuhr und mit dem mitgeführten, fabrikneuen Sattelanhänger die Brücke leicht berührte. Hierbei lösten sich kleine Betonfragmente unterhalb der Brücke.
Bei der Unfallaufnahme händigte der Fahrer des Sattelzugs eine Ausnahmegenehmigung für den Transport des Sattelanhängers aus. Als die Beamten eine Messung des Sattelanhängers vornahmen, stellten sie fest, dass die genehmigte Höhe um einige Zentimeter überschritten wurde. Die tatsächliche Höhe betrug an einigen Stellen 4,51 Meter. Ursächlich für die Höhendifferenz zwischen der tatsächlichen und genehmigten Höhe war die Sattelzugmaschine, die für den Transport des Sattelanhängers nicht genehmigt und offensichtlich nicht geeignet war.
Gegen das verantwortliche Beförderungsunternehmen wurde ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet, um die finanziellen Vorteile, die durch den Einsatz einer nicht geeigneten Zugmaschine erlangt wurden, einzuziehen.
Der Sachschaden am Sattelanhänger wurde auf etwa 5.500 Euro geschätzt. Ob ein Schaden am Brückenbauwerk entstanden ist, ist derzeit noch unklar.
Die Weiterfahrt konnte erst mit der in der Ausnahmegenehmigung ausgewiesenen Sattelzugmaschine erfolgen.
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