Am Donnerstag, 3. Dezember 2020, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn, gegen 18:50 Uhr, auf der Ahlhorner Straße, B213, in Wildeshausen einen Fahrzeugführer aus dem Kreis Vechta.
Der 40-Jährige war mit einem Pkw VW mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4690 kg unterwegs. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer mit seiner Fahrerlaubnis zwar den Pkw, nicht jedoch zusätzlich den Anhänger führen durfte.
Da sein Beifahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, konnte dieser die Fahrt fortsetzen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Lorena Lemke
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