Die Landespolizei unterstützt auch weiterhin mit eigenen Maßnahmen die Eindämmung der Corona-Pandemie.
An den kommenden Samstagen vor Weihnachten (12./19. Dezember 2020) sowie an den Werktagen direkt vor Heiligabend (21. - 23. Dezember 2020) wird die Landespolizei in den Innenstädten während der regulären Ladenöffnungszeiten mit mehr Beamtinnen und Beamten verstärkt im Einsatz sein.
"Wir wollen, dass alle in Ruhe und vor allem unter Einhaltung der Corona-Regeln sicher ihre Weihnachtseinkäufe erledigen können, dazu wird die Polizei durch sichtbare Präsenz beitragen", sagte Innenminister Torsten Renz.
Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung (vom 28. November 2020) ist vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ausnahmsweise für den Besuch der Kernfamilie die Beherbergung für bis zu drei Übernachtungen gestattet. Die Kontrolle dieser Vorschriften in den Beherbergungsunternehmen obliegt den örtlichen Ordnungsbehörde.
"Auch wenn das Thema in der kommenden Woche noch einmal auf der Tagesordnung des Corona-Gipfels mit den Kommunen stehen wird: die Polizei leistet bei Bedarf Amtshilfe, wenn dies durch die zuständigen Ordnungsbehörden im bereits bekannten Verfahren beantragt wird", kündigte der Minister an.
Darüber hinaus plant die Landespolizei derzeit mehrere gemeinsamen Aktionstagen mit der Bundespolizei. So soll es am 12. Dezember 2020 (Samstag), 19. Dezember 2020 (Samstag) und 21. - 23. Dezember 2020 (Montag bis Mittwoch) an der Landesgrenze zu Polen gemeinsame Ein- und Ausreisekontrollen geben, bei denen nochmals auf die Einreisebestimmungen nach Mecklenburg-Vorpommern und die Einhaltung der Quarantäneverordnung des Landes hingewiesen wird. "Es geht auch darum, mögliche Verstöße festzustellen und zu ahnden, um dadurch das Bewusstsein der Menschen für die notwendigen Corona-Maßnahmen zu schärfen", betonte Minister Renz. "Nur wenn alle sich strikt an die Regeln halten, kann es uns gelingen, die Infektionszahlen zu senken."
Polen ist Risikogebiet, wer zum Einkaufen über die Grenze fährt, muss nach seiner Rückkehr in Quarantäne. Die Gesundheitsämter erhalten für ihre Kontrollen von der Polizei eine Information, wenn sie feststellt, dass eine Person sich aufgrund der Einreise in Quarantäne begeben muss.
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