Leichte Verletzungen hat ein zwölf Jahre alter Radfahrer am Montag in Bocholt bei einem Unfall erlitten. Eine 57-Jährige war gegen 13.25 Uhr mit ihrem Wagen auf der Münsterstraße in Richtung Innenstadt unterwegs. Als die Bocholterin nach links in die Blücherstraße abbog, übersah sie den Schüler: Der Junge war auf dem Radweg an der Münsterstraße in gleicher Richtung unterwegs gewesen und hatte die Einmündung in die Blücherstraße bei Grünlicht der Ampel queren wollen. Der Junge erschrak und kam zu Fall. Seinen Angaben zufolge habe der Wagen ihn und das Rad noch touchiert, als er gestürzt war. Das Kind entfernte sich anschließend vom Unfallort, danach verließ auch die Autofahrerin die Unfallstelle. Sie verständigte im Nachgang die Polizei, auch die Mutter des Kindes meldete sich.
Die Polizei appelliert erneut, bei Unfällen mit Kindern und Jugendlichen in jedem Fall die Polizei sofort hinzuzuziehen. Nach einem Unfall sind Kinder und Jugendliche oft nicht in der Lage, die Situation und die Folgen des Geschehens richtig einzuschätzen. Kinder können keine rechtlich verbindliche Einwilligung zum Weiterfahren nach einem Unfall geben! Oft wollen sie nach einem Unfall schnell aus der ungewohnten Situation heraus und geben im ersten Moment an, dass alles in Ordnung sei. Später stellt sich oftmals aber heraus, dass Verletzungen oder Sachschäden eingetreten sind. Auf der sicheren Seite ist grundsätzlich, wer als Beteiligter vor Ort bleibt - auch, wenn das Kind weitergefahren ist -, und unverzüglich die Polizei informiert.
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