Alle Jahre wieder wird der Einzelhandel zum Jahresende hin mit Feuerwerkskörpern beliefert, weshalb am Dienstagvormittag Lkw-Spezialisten der Freiburger Verkehrspolizei auf der A5 bei Hartheim etliche Sattelzüge mit Gefahrgut kontrollierten. Ein besonderes Augenmerk legten die Beamten hierbei zum einen auf die ordnungsgemäße Ladungssicherung, auf unbeschädigte Verpackungen, den technischen Zustand des Fahrzeugs sowie auf die spezielle Gefahrgutausrüstung, die bei solchen Transporten mit an Bord sein muss. Zum anderen wurde auch die Sachkunde der Fahrer überprüft. Insgesamt zeigten sich die Beamten über das Ergebnis der Kontrolle erfreut. Lediglich eine (deutsche) Spedition musste wegen eines Verstoßes gegen das Gefahrgutrecht beanstandet werden. Der 62-jährige Fahrer des mit 4t Pyrotechnik beladenen Sattelzugs verfügte nicht über einen sogenannten ADR-Gefahrgutschein und konnte somit auch nicht die notwendige Sachkunde für diesen Transport nachweisen. Die Weiterfahrt musste bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers untersagt werden. Zudem erwarten neben dem Fahrer auch die Spedition sowie der Verlader der Ware ein Bußgeld in Höhe von 500EUR.
hk
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