Kurz vor 19 Uhr besprühten ein 12-Jähriger und ein 14-Jähriger zwei Garagen in der Ritterstraße mit weißer Farbe. Danach flüchteten sie. Beobachtet wurden sie von Zeugen. Die informierten die Polizei. Die fahndete nach den beiden Sprüher. Dank des Hinweises der Zeugen waren die beiden Täter schnell ermittelt. Bei einem der Beiden fanden die Beamten noch eine Sprühdose. Ein Sachschaden von mehreren hundert Euro blieb zurück. Sie müssen sich nun wegen Sachbeschädigung verantworten.
Graffiti an Hauswänden, auf Straßenschildern oder Zugwaggons sind zumeist nicht nur illegal, da ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht und haben damit strafrechtliche Konsequenzen, sie können zudem auch beträchtliche finanzielle Folgen für die zumeist jugendlichen Sprayer haben. Eltern sollten ihre Kinder deshalb über die Folgen illegaler Graffiti aufklären. Denn illegale Graffiti gelten als Sachbeschädigung, bei der schnell ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen kann, für die der Verursacher - wird er erwischt - aufkommen muss. Wird bei einer Gruppe von Sprayern nur ein Täter überführt, haftet dieser für den gesamten Schaden. Für die entstandenen Kosten sind illegale Sprayer 30 Jahre lang schadenersatzpflichtig. Tipps gibt die Polizei im Internet unter www.polizei-beratung.de.
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