Zwischen 12.00 Uhr und 22.00 Uhr fanden am Dienstag in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg Kontrollaktionen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg statt, um im öffentlichen Raum die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen. Die Aktionen führten Beamte der zehn Polizeireviere in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durch. Insbesondere standen Einkaufszentren, Geschäfte und auch Einkaufsstraßen, der Öffentliche Personenverkehr, Parkanlagen sowie bekannte Treffpunkte, Fußgängerbereich und Marktplätze im Fokus.
Die meisten Verstöße stellten die Polizeibeamten im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personenverkehr fest. Insgesamt mussten die Beamten 222 Mal einschreiten (Kreis Böblingen 113/Kreis Ludwigsburg 109), da die Mund-Nase-Bedeckung nicht getragen wurde, nicht richtig platziert oder nicht ausreichend war. 55 Verstöße (Kreis Böblingen 14/Kreis Ludwigsburg 41) registrierte die Polizei in und vor Geschäften bzw. den dazugehörigen Parkplätzen oder auf Marktplätzen. In 3 Fällen (Kreis Ludwigsburg 3) verstießen Personen gegen die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen. In eine Bußgeldanzeige mündeten hiervon insgesamt 116 Verstöße (Kreis Böblingen 81/Kreis Ludwigsburg 35). Verbotene Ansammlungen, also, dass sich mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum aufhalten, stellten die eingesetzten Beamten 16 Mal fest (Kreis Böblingen 13/Kreis Ludwigsburg 3). In 14 Fällen resultierte eine Ordnungwidrigkeitenanzeige hieraus (Kreis Böblingen 11/Kreis Ludwigsburg 3).
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg wird im Rahmen der landesweiten Schwerpunktaktionen diese Woche die Kontrollen weiter intensivieren.
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