Landesweit verschärfte Corona-Regelungen – Schwerpunktkontrollen auch in den Landkreisen Reutlingen, Esslingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis

Seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 ist die Begrenzung der Covid-19-Neuinfektionen einer der zentralen Bestandteile im Kampf gegen das Virus. Bereits seit April dieses Jahres besteht in Baden-Württemberg daher neben weiteren Hygienevorschriften in bestimmten Bereichen auch eine Maskenpflicht. Da insbesondere dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie der Beschränkung von Sozialkontakten bei der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Krankheit besondere Bedeutung zukommen, wird die konsequente Einhaltung dieser und weiterer Corona-Regelungen von der Polizei verstärkt kontrolliert.

Das Polizeipräsidium Reutlingen beteiligt sich angesichts des weiterhin hohen Infektionsgeschehens, neben den Maßnahmen des täglichen Diensts, am Donnerstag sowie am Samstag an den durch das Innenministerium Baden-Württemberg bereits am Wochenende angekündigten Schwerpunktkontrollen. Die in enger Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden und den regionalen Verkehrsbetrieben geplante Aktion findet in allen vier Landkreisen statt. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist anhaltend hoch. Im Vergleich zum September, dem Zeitpunkt der ersten Schwerpunktkontrollen, hat sie sich überall vervielfacht.

Am Donnerstag wird das Hauptaugenmerk auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gerichtet sein. Insbesondere in Bussen und Bahnen sowie an den entsprechenden Wartebereichen kommen sich Menschen zwangsläufig sehr nahe. Deshalb ist gerade dort die Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln unerlässlich. Am Samstag wird in besonderem Maße der öffentliche Raum, unter anderem die Fußgängerbereiche, ins Blickfeld der Kontrollen gerückt. Schwerpunkte sind in Reutlingen, Tübingen und Metzingen geplant. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden dabei die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen gezielt kontrollieren, auf die Einhaltung der Corona-Regelungen hinweisen und Verstöße Uneinsichtiger konsequent ahnden. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro.

Die detaillierten Regelungen der aktuellen, seit 1. Dezember 2020 geltenden Corona-Verordnung, die auch eine Verschärfung der Maskenpflicht, beispielweise vor Einkaufszentren sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen beinhaltet, finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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