Am gestrigen Donnerstag, 10.12.2020 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei Dresden eine 37-jährige Deutsche im Hauptbahnhof Dresden, da sie keine Mund-Nase-Bedeckung trug.
Die Beamten wiesen die Dame darauf hin, dass das Tragen eines MNS an allen Haltepunkten, Bahnhöfen und in den Zügen der Deutschen Bahn AG obligatorisch sei.
Da sich die Frau weiterhin uneinsichtig zeigte, belehrten die Bundespolizisten sie als Betroffene einer Ordnungswidrigkeit gem. Infektionsschutzgesetz. Die dafür erforderlichen Personaldaten gab die 37-Jährige nicht heraus. Sie äußerte gegenüber den eingesetzten Beamten, dass sie alle Maßnahmen gem. der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kategorisch ablehnte und versuchte mehrmals in der Kontrolle wegzugehen, was durch die Bundespolizisten unterbunden wurde.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde der Dame die zwangsweise Durchsuchung zur Durchsetzung der Identitätsfeststellung auf der Wache der BPOLI Dresden angedroht.
Die Frau antwortete mit den Worten: "...Wissen Sie was gegen Corona schützt...?"
Dabei zog sie ein 12cm langes Küchenmesser aus ihrer Handtasche und bedrohte damit die Beamten.
Um diese Gefahr für Leib und Leben der Beamten abzuwehren, drohten sie den Einsatz ihrer Schusswaffe an und nahmen eine entschlossene Sicherungshaltung ein. Sie forderten die 37-Jährige auf, das Messer abzulegen. Dieser Aufforderung kam sie nach, wurde daraufhin zu Boden gebracht, gefesselt und in die Diensträume geführt.
Während der Verbringung beleidigte sie die eingesetzten Beamten, trat nach ihnen und blieb weiterhin äußerst unkooperativ. Vereinzelt versuchten umherstehende Personen die polizeilichen Maßnahmen durch Zwischenrufe zu stören. Dies wurde kommunikativ unterbunden.
In den Diensträumen wurde ihr der Tatvorwurf der Beleidigung, Bedrohung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung gemacht. Das Messer wurde sichergestellt. Des Weiteren wurden Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Infektionsschutzgesetz gefertigt. Weiterhin wurde ein einjähriges Hausverbot durch die Deutsche Bahn AG ausgesprochen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ.
Die Frau ist in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des Erschleichens von Leistungen und des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz in Erscheinung getreten.
Nach Ende aller polizeilichen Maßnahmen wurde die, aus dem Erzgebirgskreis stammende, Frau auf freien Fuß entlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir