Am Mittwoch, 9. Dezember 2020, verhinderte eine Mitarbeiterin einer Tankstelle in Butjadingen einen versuchten Betrug zum Nachteil einer älteren Dame aus Butjadingen.
Gegen 12:00 Uhr wurde die Seniorin von einer bislang unbekannten Frau angerufen, die ihr mitteilte, 25.000 Euro gewonnen zu haben. Dieser Gewinn würde der Dame mit einem Kurier überreicht werden, den sie jedoch mit sogenannten "Steam-Karten" (Guthabenkarten für Online-Spiele) im Wert von 1.000 Euro bezahlen müssen.
Daraufhin fuhr die Seniorin zu einer Tankstelle, um die Karten zu kaufen. Eine aufmerksame Mitarbeiterin hinterfragte glücklicherweise das Vorhaben und erkannte den Betrugsversuch, sodass eine Übergabe der "Steam-Karten" nicht stattfand.
Die Polizei Nordenham ermittelt nun gegen die bislang unbekannte Anruferin und weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass es sich beim dem Versprechen angeblich hoher Gewinne um eine Masche handelt, die Betrüger in verschiedensten Varianten anwenden.
Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben? - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/
Rückfragen bitte an:
Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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