Landkreis Wesermarsch: Aufmerksame Mitarbeiterin verhindert Betrugsversuch zum Nachteil einer Seniorin

Am Mittwoch, 9. Dezember 2020, verhinderte eine Mitarbeiterin einer Tankstelle in Butjadingen einen versuchten Betrug zum Nachteil einer älteren Dame aus Butjadingen.

Gegen 12:00 Uhr wurde die Seniorin von einer bislang unbekannten Frau angerufen, die ihr mitteilte, 25.000 Euro gewonnen zu haben. Dieser Gewinn würde der Dame mit einem Kurier überreicht werden, den sie jedoch mit sogenannten "Steam-Karten" (Guthabenkarten für Online-Spiele) im Wert von 1.000 Euro bezahlen müssen.

Daraufhin fuhr die Seniorin zu einer Tankstelle, um die Karten zu kaufen. Eine aufmerksame Mitarbeiterin hinterfragte glücklicherweise das Vorhaben und erkannte den Betrugsversuch, sodass eine Übergabe der "Steam-Karten" nicht stattfand.

Die Polizei Nordenham ermittelt nun gegen die bislang unbekannte Anruferin und weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass es sich beim dem Versprechen angeblich hoher Gewinne um eine Masche handelt, die Betrüger in verschiedensten Varianten anwenden.

Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben?

-	Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

-	Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern 
beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).

-	Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

-	Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
Kreditkartennummern oder Ähnliches.

-	Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der 
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und 
was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
-	Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

-	Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss 
widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. 
Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in
den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet 
(www.verbraucherzentrale.de).

-	Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und 
Ihre Telefonrechnung.

-	Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse 
rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten 
Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an
Ihren Bankberater.

-	Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag 
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und 
dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

-	Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs 
gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel 
Anzeige bei der Polizei. 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/

Rückfragen bitte an:

Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de