Bis auf einige wenige halten sich viele Reisende an die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes in den Bahnhöfen und Zügen. Allerdings gibt es besondere Ausnahmen, wie Beamte der Bundespolizei Leipzig am Samstagnachmittag im Leipziger Hauptbahnhof feststellen durften.
Während der Streife fiel den Bundespolizisten eine Frau ohne Mundschutz auf. Als die Beamten die Dame auf Tragepflicht hinwiesen, zückte diese ein Attest aus der Tasche. Dieses war von einem österreichischen Arzt ausgestellt. Zur Begründung gab die 27-jährige Leipzigerin an, dass sie nur in Österreich den richtigen Arzt gefunden habe.
Da alle Antworten der Frau für die Beamten unglaubwürdig klangen und der vorgelegte Attest offensichtlich unrichtig ist, leiteten sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein.
Neben diesem Verfahren hat die Bundespolizei Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse eingeleitet.
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