Demonstrationsgeschehen im Stadtgebiet – Würzburger Polizei mit Unterstützungskräften im Einsatz


14.12.2020, PP Unterfranken
Demonstrationsgeschehen im Stadtgebiet – Würzburger Polizei mit Unterstützungskräften im Einsatz
WÜRZBURG. Im Laufe des Sonntags kam es zu einem erhöhten Versammlungsaufkommen in der Würzburger Innenstadt. Zum Schutz der Versammlungen aber auch zur konsequenten Durchsetzung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden diese durch die Polizei begleitet. Die Würzburger Polizei wurde dabei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei Würzburg und Nürnberg sowie der Operativen Ergänzungsdienste Würzburg und Schweinfurt unterstützt.

Zunächst fand von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine stationäre Kundgebung am Residenzplatz mit in der Spitze rund 70 Personen der Initiative „Eltern-stehen-auf Würzburg und Schweinfurt“ mit „Füreinandia“ statt. Im Rahmen eines Redebeitrages kam es zu einer Passage, welche der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung zugeleitet wird. Weiter gab ein Teilnehmer an, im Besitz eines Attestes zur Befreiung von der Maskenpflicht zu sein, welches er aber auf Aufforderung nicht vorzeigte. Nachdem er sich weigerte, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wurde er von der Versammlung seitens der Polizei ausgeschlossen. Rund 75 Personen fanden sich vor Ort zum Gegenprotest ein. Ihnen wurde seitens der Polizei eine Versammlungsfläche in Sicht- und Hörweite zugewiesen. Der weitere Verlauf der Versammlungen verlief weitestgehend störungsfrei.Zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr rief das „Offene Aktionsbündnis gegen Rassismus und Repression“ zu einer stationären Kundgebung am Bahnhofsvorplatz auf. An dieser nahmen circa 100 Personen teil. Die Versammlung verlief störungsfrei und wurde vorzeitig durch den Versammlungsleiter beendet.Zeitgleich veranstaltete die Initiative „Eltern-stehen-auf Würzburg“ einen Aufzug mit rund 60 Teilnehmern durch die Fußgängerzone. Rund 40 Personen der vorzeitig am Bahnhof beendeten Versammlung störten in der Folge mehrfach und in der Schlussphase vehement den Aufzug der genannten Initiative. Dabei kam es zu Aktionen, die zum Schutz der Versammlung durch Polizeikräfte mittels unmittelbarem Zwang in Form von einfacher körperlicher Gewalt unterbunden werden mussten. Aufgrund einer Auseinandersetzung am Rande des Geschehens steht der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum.