Stand: 14.12.2020, 17:00 Uhr
Tatverdächtiger nach Sexualdelikt in Untersuchungshaft
<p align="left" style="margin: 0cm 72.25pt 0pt 0cm; text-align: left;">Görlitz, OT Innenstadt
07.12.2020, 20.15 Uhr polizeilich bekannt
Am Sonntagnachmittag hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann aus Eritrea erlassen. Er ist der Vergewaltigung mit Todesfolge dringend verdächtig.
Am Abend des 7. Dezember 2020 war eine 24-jährige Frau aus Eritrea tot in ihrer Wohnung am Rande der Görlitzer Altstadt aufgefunden worden. Eine am Folgetag durchgeführte Obduktion der Verstorbenen ergab Aspiration durch Mageninhalt als vorläufige Todesursache. Dazu teilte die Rechtsmedizin Dresden mit, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau zum Zeitpunkt des Aspirierens handlungsunfähig und damit die körperlichen Schutzreflexe gegen ein Einatmen von Mageninhalt ausgeschaltet waren.
Nach der Auswertung von Speichermedien lag nahe, dass die eritreische Staatsangehörige, die in Görlitz eine Lehre zur Krankenpflegerin absolvierte, am Abend des 5. Dezember 2020 Besuch in ihrer Wohnung hatte und spätestens in der Nacht zum 6. Dezember zu Tode gekommen sein dürfte. Deshalb übernahm die Mordkommission der Polizeidirektion Görlitz die weiteren Ermittlungen, die zur Namhaftmachung des 20-jährigen Landsmannes führten. Dieser verstrickte sich – zunächst noch als Zeuge vernommen – in Widersprüche. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Görlitz wurden Gegenstände aufgefunden, die dem Tatopfer gehörten. Zudem gab er – mit dem Vorwurf konfrontiert, er stehe mit dem Ableben der 24-Jährigen in Verbindung – zu, am 5. Dezember das Tatopfer, das er seit längerer Zeit kannte, besucht und auch mit diesem den Beischlaf vollzogen zu haben.
Der Nachweis, dass der Beschuldigte den Tod der jungen Frau vorsätzlich herbeigeführt hat und er deshalb ein Mörder sei, ist bisher nicht zu führen. Deshalb wurde die Tat als Vergewaltigung mit Todesfolge einklassifiziert. Die weiteren umfangreichen Ermittlungen beinhalten unter anderem die Auswertung gesicherter Spuren, Befragungen im sozialen Umfeld von Verstorbener und Tatverdächtigem und die Aufarbeitung und Auswertung sichergestellter Speichermedien. Zudem laufen zur Vorbereitung des vollständigen Sektionsergebnisses toxikologische und histologische Untersuchungen.
Hinweis:
Für weitere Rückfragen steht den Medienvertretern am heutigen Tage Herr Staatsanwalt Matthieu unter der Rufnummer 03581 4696 100 zur Verfügung.