Polizei kann Corona-Verstöße ab sofort an Ort und Stelle ahnden
Rotenburg. Die Polizei im Landkreis Rotenburg wird auch in den kommenden Wochen die Einhaltung der Corona-Allgemein-Verfügung zur Eindämmung der Pandemie durch Präsenz in den Innenstädten kontrollieren. Dabei werden die Ordnungshüter bei ihren Streifengängen von Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei Lüneburg unterstützt. Im Fokus der Beamten wird in erster Linie die Überwachung der AHA-Regeln stehen. Bei Nichtbeachten kann das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises nach einer Ordnungswidrigkeitenanzeige durch die Polizei ein Bußgeld verhängen. Nach geringfügigen Verstößen droht dann ein Bußgeld von 150 Euro. Mit aktueller Rechtslage wird die Polizei ermächtigt, bei den nun anstehenden Kontrollen Verwarngelder für diese Verstöße zu erheben und per Telecash, also mit einer EC- oder Kreditkarte, einzuziehen. Damit entfällt für die Ordnungsbehörden ein aufwendiges Bußgeldverfahren. Ein Verstoß wäre an Ort und Stelle abgearbeitet. Das gilt die Nichtbeachtung
- der Kontaktbeschränkungen - des Abstandgebots - der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung - des Verbots privater Zusammenkünfte/Feiern - der Einhaltung des Hygienekonzeptes - der Pflicht zur Datenerhebung und Dokumentation.
Für die Betroffenen wird in diesen Fällen ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
"Wie bislang werden wir unsere Kontrollen mit Augenmaß durchführen", betont der Sprecher der Rotenburger Polizei, Heiner van der Werp. Menschen ohne Mund-Nase-Bedeckung werden auch in Zukunft erst einmal angesprochen und zum Einhalten der Bestimmungen aufgefordert. Sollte es sich um vorsätzliche oder wiederholte Verstöße handeln, verringert sich der Ermessensspielraum der Beamten. Dieses gemeinsam vom Landkreis und Polizei erarbeitete Verfahren soll zu einer deutlichen Entlastung des Gesundheitsamtes führen.
"Aufgrund der weiter steigenden Zahlen sollten wir alle weiter darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo es erforderlich ist", appelliert Landrat Hermann Luttmann. "Wer sich auch nach einer direkten Ansprache nicht an die Regeln hält und dadurch andere gefährdet, muss die Konsequenzen spüren und direkt vor Ort zur Kasse gebeten werden."
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Polizeiinspektion Rotenburg
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Heiner van der Werp
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