Bei einer Verkehrskontrolle im Loogenweg in 26345 Bockhorn stellten Beamte der Polizei Varel am Montagabend gegen 22:00 Uhr bei einem 18-jährigen Rollerfahrers aus Bockhorn eine Betäubungsmittelbeeinflussung fest. Zudem hatte der 18-jährige vorher das Versicherungskennzeichen eines anderen Rollers an den genutzten Roller angebracht. Da der Roller zudem keine Drosselung auf 25 Km/h und der Fahrer die somit erforderliche Fahrerlaubnisklasse nicht besitzt, erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Btm-Einfluss, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der 18-jährige Bockhorner wurde nach einer Blutentnahme nach Hause entlassen.
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