Einer Polizeistreife fiel am Montag, 14. Dezember, im Stadtgebiet Steinheim ein E-Scooter auf, der ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle gegen 16:30 Uhr konnte der 13-jährige Fahrer keine Versicherungsbescheinigung vorzeigen. Die von den Polizeibeamten kontaktierten erziehungsberechtigten Eltern gaben an, den E-Roller im Glauben, keine Versicherung zu benötigen, an ihren Sohn verschenkt zu haben. Jedoch ist wie bei den meisten Kraftfahrzeugen auch für die E-Scooter eine Haftpflichtversicherung nötig. Grundsätzlich ist das Führen eines E-Scooter erst ab 14 Jahren erlaubt. Das in Steinheim fahrende Kind benutzte den Gehweg, jedoch ist das Fahren von E-Scooter aufgrund ihrer Geschwindigkeit auf dem Gehweg nicht erlaubt. Die Polizeibeamten fertigten in diesem Fall eine Anzeige. Die Polizei appelliert, sich vor der Nutzung eines Elektrorollers mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. /ell
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